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   OVG Niedersachsen, 23.10.2009 - 11 OA 391/09   

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https://dejure.org/2009,5040
OVG Niedersachsen, 23.10.2009 - 11 OA 391/09 (https://dejure.org/2009,5040)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.10.2009 - 11 OA 391/09 (https://dejure.org/2009,5040)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Oktober 2009 - 11 OA 391/09 (https://dejure.org/2009,5040)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Streitwert im Sportwettenrecht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 52 Abs. 1 GKG; Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit Nr. 54.1; Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit Nr. 54.2
    Streitwertbestimmung hinsichtlich der Veranstaltung und Vermittlung von sog. Sportwetten; Streitwertberechnung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Einzelnen

  • Judicialis

    GKG § 52 Abs. 1; ; Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit Nr. 54.1; ; Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit Nr. 54.2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwertbestimmung hinsichtlich der Veranstaltung und Vermittlung von sog. Sportwetten; Streitwertberechnung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Einzelnen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)

    100.000,- EUR Streitwert bei Klagen über Berechtigung von Veranstaltungen von Oddset-Wetten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Streitwert von 100.000,- EUR bei Klage wegen Sportwetten-Vermittlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 455
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 03.04.2009 - 11 ME 399/08

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung des Vertriebs von Online-Glücksspielen; Zweifel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.10.2009 - 11 OA 391/09
    Dem kann der Beklagte nicht entgegenhalten, dass der Senat im Eilverfahren 11 ME 399/08 (Beschl. v. 3.4.2009) sogar einen Streitwert von 1.000.000,-- Euro festgesetzt habe.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2009 - 2 M 151/08

    Sportwette

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.10.2009 - 11 OA 391/09
    Der Senat schätzt deshalb den Wert der wirtschaftlichen Bedeutung der Sache für den Kläger auch mit Blick auf die zu erwartenden überdurchschnittlichen Gewinne in der Wettbranche im Verhältnis zu anderen Gewerbetreibenden im Wege einer zulässigen Pauschalierung auf 100.000,-- Euro jährlich, so dass auch ein Streitwert in dieser Höhe angemessen erscheint (so auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 29.1.2009 - 2 M 151/08 - in einem vergleichbaren Fall).
  • BVerwG, 28.08.1992 - 4 B 170.92

    Streitwert; Imbissstand; Verkaufswagen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.10.2009 - 11 OA 391/09
    Ist dieser nicht hinreichend sicher zu bestimmen, darf aus Gründen der Praktikabilität pauschalierend vorgegangen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.1992 - 4 B 170/92 -, NVwZ-RR 1993, 108).
  • OVG Saarland, 16.05.2017 - 1 E 368/17

    Streitwertfestsetzung in Verfahren betreffend Online-Casinospiele

    OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.10.2009 - 11 OA 391/09 -, NVwZ-RR 2010, 455, zitiert nach juris, unter Hinweis auf Hartmann, Kostengesetze, 39. Aufl., § 52 GKG Rdnrn. 4 und 8 f.

    OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.10.2009 - 11 OA 391/09 -, a.a.O., juris-Rdnr. 2 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 28.8.1992 - 4 B 170/92 -, NVwZ-RR 1993, 108, zitiert nach juris.

  • VG Saarlouis, 21.02.2012 - 6 K 521/10

    Glücksspielrechtlicher Erlaubnisvorbehalt und Verbot der Vermittlung von

    etwa Beschlüsse der Kammer vom 26.05.2010 - 6 L 2115/09 - und - 6 L 2133/09 - Beschluss vom 02.12.2010 - 6 K 2066/09 - OVG des Saarlandes, Beschluss vom 02.11.2010 - 3 B 201/10 - vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.10.2009 - 11 OA 391/09 -, zit. nach juris.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2011 - L 11 KA 27/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Maßgeblich für die vorrangige Streitwertbestimmung nach Abs. 1 ist allein der Wert, den die Sache bei objektiver Beurteilung für den Kläger hat, nicht die Bedeutung, die er ihr subjektiv beimisst (vgl. Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 23.10.2009 - 11 OA 391/09 - Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 31.08.2009 - 3 S 2240/08 - und vom 11.09.1990 - 3 S 1824/90 - Hartmann, Kostengesetze, 41. Auflage, 2011, § 52 GKG Rdn. 4 u. 8 m.w.N.).
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